Wir gratulieren allen gewählten neuen Mitgliedern der Kirchenvorstände und des Rates der Pfarreien. Die Neuen Gremien sind nach ihrer Konstituierung im Amt. Unser neuer Kirchenvorstand hat sich am 11. Dezember 2025 konstituiert. Zur 1. stellvertretednden Vorsitzenden wurde Svenja Siepmann gewählt. Dem Finanzausschuss steht Daniel Siegenbrink vor.
Der Pfarrer ist kraft seines Amtes Vorsitzender des Kirchenvorstandes.
Der derzeitige Kirchenvorstand:
Pfarrer Norbert Nacke (Vorsitzender)
Die gewählten Kirchenvorsteher:
Svenja Siepmann
Daniel Frank
Paul Sebastian Hamann
Jens Remmert
Daniel Siegenbrink
Klaus Scherner
In den Rat der Pfarreien (Nachfolgegremium des Pfarrgemeinderates) wurde Jens Remmert gewählt.
Aufgaben des Kirchenvorstandes
Der Kirchenvorstand (KV) ist das Gremium, das über wichtige Belange der Kirchengemeinde zu entscheiden hat, vor allem über das Personal, die Ausgaben und die Gebäude der Gemeinde.
Nach staatlichem Recht (Reichskonkordat vom 20. Juli 1923) ist die katholische Kirchengemeinde eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, die durch den Kirchenvorstand - ein Gremium von Pfarrer, acht gewählten Laienmitgliedern und einem Mitglied des Pfarrgemeinderates mit Gaststatus - als ihr Organ verwaltet und vertreten wird. Die Mitglieder im Kirchenvorstand werden jeweils für vier Jahre gewählt.
Der Pfarrer ist der Vorsitzende. Der Kirchenvorstand wählt aus seiner Mitte eine(n) stellvertretende(n) Vorsitzende(n), der/die den Pfarrer in Kirchenvorstandsangelegenheiten bei dessen Abwesenheit vertritt.
Im Gegensatz zu Kommunal- und Parlamentswahlen sind bei den Kirchenvorstandswahlen alle Gemeindemitglieder - also auch ausländische Gemeindemitglieder - die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit einem Jahr an dem Ort der Gemeinde wohnen, wahlberechtigt.
In allen Kirchengemeinden des Erzbistums Paderborn gibt es einen Kirchenvorstand, der von den Gemeindemitgliedern gewählt wird. Der Kirchenvorstand ist ein Instrument der Mitbestimmung und Selbstverwaltung durch die Gemeindeglieder und für die Vermögensverwaltung der Gemeinde zuständig. Auf diese Weise unterstützt er sie bei der Erfüllung ihrer seelsorglichen und caritativen Aufgaben. In der Regel besteht das Gremium aus dem Pfarrer der Kirchengemeinde und den von den wahlberechtigten Gemeindemitgliedern gewählten Frauen und Männern. Aus dem Rat der Pfarreien ist ein Mitglied im Kirchenvorstand stimmberechtigt.
Im Rahmen des gesetzlichen Auftrages zur Vermögensverwaltung besteht seine Aufgabe – neben der Aufstellung des Haushaltsplans und der Verabschiedung der Jahresrechnung – insbesondere in der aktiven Mitsorge und Mitarbeit für die Einrichtungen der Gemeinde (z. B. Kirche, Kindergarten, Pfarrheim oder Friedhof) sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Hinzu kommt auch die Mitarbeit im Finanzausschuss des Pastoralen Raumes. Ein Verwaltungsleiter des Pastoralen Raumes nimmt an den Sitzungen teil.
Alle Mitglieder werden für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt. Es ist davon auszugehen, dass die Pfarreien der Stadt Bielefeld zu einer einzigen Pfarrei fusionieren werden. Nach der Amtszeit der derzeitigen Kirchenvorstände wird ein Kirchenvorstand für ganz Bielefeld gewählt werden.